ABWASSER
Industrielle Abwässer, kontaminiertes Grundwasser oder das bei Katastrophen, Bränden oder Havarien entstehende Löschwasser können auf Antrag kommunalen Kläranlagen oder speziellen Abwasserbehandlungsanlagen (ABA) zugeführt werden. Hier werden viele Fremd- und Schadstoffe des Abwassers durch mechanisch-physikalische, biologische und chemisch-physikalische Reinigung reduziert bzw. beseitigt. Eine diesen Prozessen vorgelagerte, zuverlässige Abwasseranalytik stellt sicher, dass keine Schadstoffe in den Abwasserzulauf der Klärwerke gelangen, die hier diverse Reini-gungsstufen gefährden (Indirekteinleiter-Verordnung). Die Beprobung des Abwassers erfolgt dazu an den in den wasserbehördlichen Genehmigungen aufgeführten Entnahmenstellen meist durch qualifizierte Stichproben.
Auch das bei Niederschlägen von bebauten oder befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser (Regenwasser) oder das bei Baumaßnahmen geförderte, nicht kontaminierte Grundwasser ist Abwasser, kann aber nach entsprechender Kontrolle direkt in Vorfluter, Gewässer oder wo vorhanden in Regenwasserkanäle eingeleitet werden (Direkteinleiter). Auch diese Einleitung ist genehmigungspflichtig und unterliegt einer analytischen Kontrolle.
Die AZBA GmbH ist in der Lage, den Kunden bei der gesetzlichen geforderten Eigenkontrolle zu unterstützen, da wir über die notwendige Erfahrung, die technische Ausstattung und alle erforderlichen Zulassungen für die anfallenden Probenahmen und Untersuchungen in der Abwasseranalytik verfügen.