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TRINKWASSER

Für viele Eigentümer und Vermieter, Institutionen und öffentliche Einrichtungen entstand mit der Novellierung der Trinkwasserverordnung TrinkwV vom November 2011 (neue Fassung vom 09.01.2018) die Pflicht, ihr Wasser alle drei Jahre durch eine zugelassene Untersuchungsstelle auf Legionellen hin zu untersuchen und die Ergebnisse unaufgefordert dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Die Entnahme der Trinkwasserproben soll nur durch für die Trinkwasseruntersuchung akkreditierte Labore oder sachkundige Probenehmer erfolgen, welche nachweislich in das Qualitätssicherungssystem des Labors eingebunden sind. Die AZBA GmbH verfügt über umfassend geschulte, hygienisch und technisch kompetente Probenehmer und bietet Ihnen nahezu alle chemisch-physikalischen Untersuchungen Ihres Trinkwassers von der Probenahme über die Analytik bis hin zur obligatorischen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt „aus einer Hand“ an, wodurch Sie als Betreiber einer Wasserversorgungsanlage rechtssicher Ihrer Kontrollpflicht Genüge tun können. Die Legionellenuntersuchung selbst erfolgt in einem vertraglich gebunden, akkreditierten Partnerlabor.

 

Neben der Kontrollpflicht für öffentlich oder gewerblich genutztes Trinkwasser sind auch Eigenversorger (Trinkwasserversorgung über Hausbrunnen) verpflichtet, jährlich ihr Trinkwasser auf die Einhaltung der Trinkwassergrenzwerte kontrollieren zu lassen. Die AZBA GmbH kann auch hier eine qualifizierte, notifizierte Probenahme und chemisch-physikalische Untersuchung anbieten

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