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BUNDESBODENSCHUTZVERORDNUNG

Die AZBA GmbH bietet akkreditierte Probenahmen gem. Anhang 1 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) an, die für die Untersuchung von Böden und Grundwasser auf Altlastenverdachtsflächen oder Altstandorten gefordert sind. Für die Beprobung von Bodenluft ist die AZBA GmbH nicht akkreditiert.

Bei der Bodenprobenahme finden insbesondere 
-    die Anforderungen für die Wirkungspfade Boden-Mensch, Boden-Nutzpflanze, Boden Grundwasser und den darin enthaltenen Schutzgütern menschliche Gesundheit, Pflanzen und Grundwasser,
-    die Grundsätze für die Probenahmeplanung zur Ermittlung der horizontalen und vertikalen Schadstoffverteilung,
-    die Auswahl eines an die Herkunft der Altlast angepassten Schadstoffspektrums
   Beachtung.
 
Die AZBA GmbH berät und unterstützt Sie gern in allen Phasen der Altlasten-erkundung beginnend bei der orientierenden Ersterkundung über die Sanie-rungsplanung bis hin zur konkreten Sanierung einschließlich der nachsorgen-den Untersuchungen.

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