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HAUFWERKE/RASTERFELDER/INSITU

Nutzen Sie unsere Expertise in der Probenahme.

Durch unerwartet auftretende gefährliche Abfälle kann es im Zuge von Baumaßnahmen zu Verzögerungen bis zum Stillstand, beispielsweise aufgrund von Entsorgungsproblemen, kommen. Neben den akuten gesundheitlichen Risiken für die Kollegen vor Ort wären unkalkulierbare Kostensteigerungen für den Bauherren nur eine Folge. Die Planung einer baulichen Maßnahme hat grundsätzlich die Entsorgung entstehender Abfälle, beispielsweise in Form eines Abfallkonzeptes, zu berücksichtigen. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt beim Erzeuger des Abfalles, also in der Regel dem Eigentümer des Grundstücks oder dem Träger der Baumaßnahme. Die AZBA GmbH bietet dem Bauherrn oder den von ihm beauftragten Baufirmen Unterstützung bei der qualitätsgesicherten, nachvollziehbaren Deklaration anfallender mineralischer Bau- und Abbruchabfälle an. Unser Unternehmen verfügt über eine Akkreditierung nach der DIN EN ISO/IEC 17025 für alle notwendigen Beprobungen und chemisch-physikalischen Untersuchungen.

Beprobung von Abfällen in Containern / Haufwerken

Der zu untersuchende Abfall wird unter strikter Anwendung der Probenahmerichtlinie PN98 repräsentativ erfasst, eindeutig beschrieben, dokumentiert und protokolliert. Das Probenahmeprotokoll ist integraler Bestandteil des Prüfberichtes mit der Einstufung in eine Entsorgungsklasse.

Beispiele:

 

  • Grundstücksbewertungen im Rahmen von Eigentümerwechseln.

  • Beantragung von Nutzungsänderungen von Grundstücken.

  • Erste orientierende Untersuchung von Grundstücken, die im Bodenbelastungskataster (BBK) geführt werden. 

  • Untersuchung von angeliefertem Bodenmaterial hinsichtlich der Eignung zum nutzungsspezifischen Einbau Altlastenuntersuchungen auf Altstandorten zur Schadenseingrenzung.

  • Untersuchung von Baugruben (Sohle, Wände) auf Schadstofffreiheit nach der Entfernung von Schadensherden.

In-situ-Probenahme

Die in-situ-Probenahme findet Anwendung bei der Identifizierung und abfalltechnischen Deklaration von Gefahr- / Schadstoffen vor allem im Baubereich. Im Vorfeld von Abriss- oder Sanierungsmaßnahmen ist es für den Bauherrn wichtig, Kennnisse über das Vorhandensein von Gefahr- / Schadstoffen im Baukörper zu haben. Dies hilft bei der Planung und Kalkulation von Arbeitsschutzmaßnahmen und der Entsorgungsplanung. Die Erkenntnisse aus den in-situ-Beprobungen werden in einem Schadstoffkataster dokumentiert.

 

Potentielle Gefahr- / Schadstoffe:

 

  • Asbesthaltige Baustoffe

  • Künstliche Mineralfasern

  • Teerhaltige Baustoffe (Dachpappen, Sperrschichten, Teerkork, Asphalt)

  • PCB-haltige Baustoffe (Dichtungsmassen)

  • Schwermetallhaltige (vor allem Blei) Anstriche

  • FCKW-/HFCKW-haltige Schaumstoffe (Bauschaum PUR, Styropor, Styrodur)

  • HBCD-haltige Dämmstoffe (Styropor)

 

Probenahmeverfahren:

 

  • Kernbohrungen (30 – 100 mm Durchmesser)

  • Endoskopische Erkundung

  • Stemmhammer

  • Staubfreie Stichprobenahme mit Stanzbeutel

Rasterfelderkundungen

Die AZBA GmbH bietet Ihnen qualifizierte Unterstützung bei der Planung und Ausführungen von Rasterfelderkundungen, einer speziellen Form der in-situ-Probenahme von Boden, an. Diese Form der Probenahme kann bei Baumaßnahmen beantragt werden, wenn die Bildung von Haufwerken wegen Platzmangel oder logistischer Probleme nicht möglich ist. Wir erstellen Ihnen ein Rasterfeldkonzept (Beprobungsplan), stimmen diesen mit der Abfallbehörde ab und führen unter bauseits bereitgestellter Technik (Bagger, Fahrer) die Beprobung der Rasterfelder durch und reichen die Ergebnisse bei der Behörde zur Bestätigung ein.

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