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Spezialanalytik

AZBA stellt die sachgerechte Durchführung von chemischen und chemisch-physikalischen Untersuchungen zur Verwertungsprüfung und Deklaration von Abfällen basierend auf der Deponieverordnung, der LAGA M20, der Abfallverzeichnisverordnung, der Bioabfallverordnung, der Altölverordnung, der Altholzverordnung und der sogenannten Baurestmassenverordnung sicher.

Deponieverordnung

  • Untersuchungen nach Anhang 3, Tabelle 2  zur Einordnung von Abfällen in Deponieklassen (DK0, DKI, DKII, DKIII)

  • Untersuchungen nach Anhang 3, Tabelle 2  zur Prüfung der Eignung von Abfällen für den Einbau in Rekultivierungsflächen

  • Untersuchungen nach Anhang 3, Tabelle 2  zur Prüfung der Eignung von Abfällen zum Einbau als geologische Barriere

  • Untersuchungen an mineralischen Abfällen (Boden / Bauschutt) zur Prüfung der Verwertbarkeit zum Wiedereinbau in technischen Bauwerken 

LAGA M20

  • Untersuchungen an mineralischen Abfällen (Boden / Bauschutt) zur Prüfung der Verwertbarkeit zum Wiedereinbau in technischen Bauwerken.

  • Einstufung von mineralischen Abfällen in LAGA Z-Klassen sowie Feststellung der Gefährlichkeit von Abfällen in Bezug auf die Abfallverzeichnisverordnung  und die Spiegeleintragsverordnung.

Abfallverzeichnisverordung in Verbindung mit Spiegeleintragsverordnung

  • Untersuchungen an Abfällen zur Einschätzung deren abfalltechnischer Gefährlichkeit, dazu zählen auch Asbest, Künstliche Mineralfasern (KMF) und die sogenannten POP-Abfälle.

Bioabfallverordnung

  • Untersuchung von Bioabfällen auf eine mögliche landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung

  • Untersuchung von Böden auf die Aufnahmekapazität von Bioabfällen

Altölverordnung

  • Untersuchung von Altölen auf PCB und Chlorgehalt

Altholzverordnung

  • Untersuchung von Holzabfällen zur Einstufung in die Altholzkategorien nach Altholzverordnung (AI bis AIV)

  • Untersuchung von Holzabfällen Feststellung der Verwendung von Holzbehandlungsmitteln und deren Gefährlichkeit

Baurestmassenverordnung

  • Untersuchungen an mineralischen Abfällen (Boden / Bauschutt) zur Prüfung der Verwendbarkeit zur Auffüllung von Abgrabungen (Kiesgruben) nach Bergrecht.​

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