Spezialanalytik
AZBA stellt die sachgerechte Durchführung von chemischen und chemisch-physikalischen Untersuchungen zur Verwertungsprüfung und Deklaration von Abfällen basierend auf der Deponieverordnung, der LAGA M20, der Abfallverzeichnisverordnung, der Bioabfallverordnung, der Altölverordnung, der Altholzverordnung und der sogenannten Baurestmassenverordnung sicher.
Deponieverordnung
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Untersuchungen nach Anhang 3, Tabelle 2 zur Einordnung von Abfällen in Deponieklassen (DK0, DKI, DKII, DKIII)
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Untersuchungen nach Anhang 3, Tabelle 2 zur Prüfung der Eignung von Abfällen für den Einbau in Rekultivierungsflächen
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Untersuchungen nach Anhang 3, Tabelle 2 zur Prüfung der Eignung von Abfällen zum Einbau als geologische Barriere
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Untersuchungen an mineralischen Abfällen (Boden / Bauschutt) zur Prüfung der Verwertbarkeit zum Wiedereinbau in technischen Bauwerken
LAGA M20
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Untersuchungen an mineralischen Abfällen (Boden / Bauschutt) zur Prüfung der Verwertbarkeit zum Wiedereinbau in technischen Bauwerken.
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Einstufung von mineralischen Abfällen in LAGA Z-Klassen sowie Feststellung der Gefährlichkeit von Abfällen in Bezug auf die Abfallverzeichnisverordnung und die Spiegeleintragsverordnung.
Abfallverzeichnisverordung in Verbindung mit Spiegeleintragsverordnung
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Untersuchungen an Abfällen zur Einschätzung deren abfalltechnischer Gefährlichkeit, dazu zählen auch Asbest, Künstliche Mineralfasern (KMF) und die sogenannten POP-Abfälle.
Bioabfallverordnung
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Untersuchung von Bioabfällen auf eine mögliche landwirtschaftliche oder gärtnerische Verwertung
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Untersuchung von Böden auf die Aufnahmekapazität von Bioabfällen
Altölverordnung
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Untersuchung von Altölen auf PCB und Chlorgehalt
Altholzverordnung
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Untersuchung von Holzabfällen zur Einstufung in die Altholzkategorien nach Altholzverordnung (AI bis AIV)
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Untersuchung von Holzabfällen Feststellung der Verwendung von Holzbehandlungsmitteln und deren Gefährlichkeit
Baurestmassenverordnung
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Untersuchungen an mineralischen Abfällen (Boden / Bauschutt) zur Prüfung der Verwendbarkeit zur Auffüllung von Abgrabungen (Kiesgruben) nach Bergrecht.